Schulprogramm
Das Schulprogramm des EMA-Gymnasiums als PDF-Datei öffnen.
Das Schulprogramm wurde im Jahr 2005 erstellt und seitdem jedes Jahr in einigen Punkten ergänzt bzw. modifiziert:
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Hausordnung
Die Hausordnung des EMA-Gymnasiums als PDF-Datei (50 KB) öffnen.
Die am 1.8.1998 in Kraft getretene Hausordnung wurde von einer Gruppe aus Lehrer-, Schüler- und Elternvertretern im Schuljahr 2001/02 evaluiert, überarbeitet und den jeweiligen Mitwirkungsorganen vorgelegt. Sie ist am 26.11.2002 von der Schulkonferenz beschlossen worden. Eine Aktualisierungen erfolgten im Schuljahr 2005/06, beschlossen durch die Schulkonferenz am 21.11.2005, im Schuljahr 2007/08, beschlossen durch die Schulkonferenz am 3.3.2008 und im Schuljahr 2012/13 beschlossen durch die Schulkonferenz am 18.06.2012. Die Hausordnung wird auch in Zukunft bei Änderung der schulischen Rahmenbedingungen aktualisiert.
Gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 18. Juni 2012 gelten folgende zusätzliche Bestimmungen zum Umgang mit elektronischen Geräten (§ IV (4)):
a) Handy, Smartphone, MP3-Player und ähnliche elektronische Geräte [e.G.] müssen innerhalb der Klassen- und Fachräume ausgeschaltet sein.
b) Ein elektronisches Gerät, das während des Unterrichts eingeschaltet ist, wird vom Lehrer „eingezogen". Es kann nach der 7. Stunde im Sekretariat wieder abgeholt werden. Ein wiederholten Verstoß gegen diese Regel wird mit Ordnungsmaßnahmen geahndet und das elektronische Gerät kann bei minderjährigen Schülern nur von einem Erziehungsberechtigten zu den üblichen Öffnungszeiten im Sekretariat abgeholt werden.
c) Bei Klassenarbeiten und Klausuren ist das Benutzen von e.G. ein Täuschungsversuch. Die Schüler müssen die e.G. abgeschaltet vor dem Eintritt in die Prüfungssituation deutlich sichtbar am Lehrerpult niederlegen.
d) Wer Fotos, Audiomitschnitte, Videos von Schülern oder Lehrkräften ohne deren Erlaubnis macht und z. B. im Internet veröffentlicht, verletzt deren Persönlichkeitsrechte und muss neben einer Ordnungsmaßnahme auch mit juristischen Schritten rechnen.
Medienkonzept
Wichtiger Hinweis: Das Medienkonzept wird im Augenblick überarbeitet und dann neu veröffentlicht.
Gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 18. Juni 2012 gelten folgende Bestimmungen (§ IV (4)):
a) Handy, Smartphone, MP3-Player und ähnliche elektronische Geräte [e.G.] müssen innerhalb der Klassen- und Fachräume ausgeschaltet sein.
b) Ein elektronisches Gerät, das während des Unterrichts eingeschaltet ist, wird vom Lehrer „eingezogen“. Es kann nach der 7. Stunde im Sekretariat wieder abgeholt werden. Ein wiederholten Verstoß gegen diese Regel wird mit Ordnungsmaßnahmen geahndet und das elektronische Gerät kann bei minderjährigen Schülern nur von einem Erziehungsberechtigten zu den üblichen Öffnungszeiten im Sekretariat abgeholt werden.
c) Bei Klassenarbeiten und Klausuren ist das Benutzen von e.G. ein Täuschungsversuch. Die Schüler müssen die e.G. abgeschaltet vor dem Eintritt in die Prüfungssituation deutlich sichtbar am Lehrerpult niederlegen.
d) Wer Fotos, Audiomitschnitte, Videos von Schülern oder Lehrkräften ohne deren Erlaubnis macht und z. B. im Internet veröffentlicht, verletzt deren Persönlichkeitsrechte und muss neben einer Ordnungsmaßnahme auch mit juristischen Schritten rechnen.
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