Latein-News
| Leistungsbewertung - Fachschaft Latein |
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Einheitliche Leistungsbewertung im Fach Latein
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zur Leistungsbewertung
2. Klassenarbeiten und Klausuren 2.1. Parallelarbeiten 2.2. Übersicht über die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten 2.3. Korrektur der Arbeiten 2.3.1. Korrektur der Übersetzungsaufgabe 2.3.2. Korrektur des Zusatzteils
3. Sonstige Mitarbeit 3.1. Sonstige Mitarbeit im Unterricht 3.2. Hausaufgaben 4. Beispiel einer Arbeit 1. Allgemeines zur Leistungsbewertung In Übereinstimmung mit dem Schulgesetz[1] und der allgemeinen Schulordnung[2] soll die Leistungsbewertung über den Stand des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler Aufschluss geben und damit Grundlage für ihre weitere Förderung sein. Leistungsbewertungen sind ein kontinuierlicher Prozess und beziehen sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse. Bewertet werden alle von den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen, wobei im Sinne der Orientierung an Standards grundsätzlich alle in den entsprechenden Lehrplänen ausgewiesenen Bereiche bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen sind. Dabei kommt den prozessbezogenen Kompetenzen der gleiche Stellenwert wie den inhaltsbezogenen Kompetenzen zu. Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen sind darauf ausgerichtet, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie im Bereich des Wortschatzes, der Syntax, der Formen- und Satzlehre sowie der Realienkunde haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für die Schülerinnen und Schüler sollen sie eine Hilfe für weiteres Lernen darstellen. Die Lernerfolgsüberprüfung ist daher so anzulegen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Daher sollte die Beurteilung von Leistungen mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden, wozu auch Hinweise zu Erfolg versprechenden individuellen Lernstrategien gehören können. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von den Schülerinnen und Schülern im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Die Bewertung der Leistungen erfolgt nach den im dritten Absatz des Schulgesetzes definierten Notenstufen. Nicht erbrachte Leistungen können nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachgeholt oder durch eine den Leistungsstand feststellende Prüfung ersetzt werden, falls die Schülerinnen und Schüler für das Versäumnis der Leistung keine Verantwortung tragen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet. Bei einem Täuschungsversuch ist nach § 6 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I 4 bzw. nach § 13 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe 5 zu verfahren.
2. Klassenarbeiten und Klausuren Die Anforderungen in den Arbeiten bzw. Klausuren müssen den aufgrund des erteilten Unterrichts zu erwartenden Leistungen und den Anforderungen der Lehrpläne[3] entsprechen. Klassenarbeiten und Klausuren sollen im Unterricht angemessen vorbereitet werden, allerdings ist ein rein reproduktiver Charakter zu vermeiden. Bei der Korrektur werden die Fehler an der Stelle ihres Auftretens und am Rand markiert. Bei der Verwendung der Korrekturzeichen orientieren wir uns an der Handreichung in Anlehnung an die alten Richtlinien Latein, S I, „Klassenarbeiten im Fach Latein, Diagnose und Kennzeichnung der Fehlerarten“, s. Anhang. Darüber hinaus können weiterführende Erläuterungen zum individuellen Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler hilfreich sein. Erreicht bei einer Arbeit bzw. Klausur eine Schülerinnen oder ein Schüler kein ausreichendes Ergebnis, sind geeignete fachliche oder pädagogische Maßnahmen einzuleiten, die dazu dienen, die unterrichtlichen Ergebnisse zu verbessern und die Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schüler zu fördern. Die Arbeiten werden nach Benotung und Besprechung mit den Schülerinnen und Schülern (ggf. auch durch Musterlösungen) diesen mit nach Hause gegeben, damit die Erziehungsberechtigten Kenntnis nehmen und diese durch ihre Unterschrift bestätigen; sie sind auf Verlangen spätestens nach einer Woche an die Schule zurückzugeben. Die Bewertung der schriftlichen Arbeit richtet sich nach deren Umfang und der richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Art der Darstellung. Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form sind angemessen zu berücksichtigen und können zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in der Jahrgangsstufe 11 und um bis zu zwei Notenpunkte gemäß § 16 Abs. 2 in den Jahrgangsstufen 12 und 13 führen. In der Sekundarstufe I ist es sinnvoll, die Anforderungen im formalen Bereich denen der Oberstufe schrittweise anzunähern, auch damit der Übergang in die gymnasiale Oberstufe für die Schülerinnen und Schüler möglichst problemlos erfolgen kann. Von der Stufe 11 ab sind die Aufgabenstellungen so weiterzuentwickeln, dass sich im Verlauf der Oberstufe die Anforderungen allmählich denen der schriftlichen Abiturprüfung angleichen.
2.1. Parallelarbeiten Parallelarbeiten dienen dem Vergleich des Lernstandes verschiedener Kurse einer Jahrgangsstufe und der Qualitätssicherung. Aus diesem Grund hat die Fachkonferenz Latein beschlossen, die letzte Arbeit in Klassenstufe 6 über ein im Vorfeld abgesprochenes Thema parallel zu schreiben. Dazu bedarf es detaillierter, im Vorfeld zu treffender Absprachen zur Unterrichtsführung und zur Gestaltung der Klassenarbeit unter den betroffenen Fachlehrerinnen und -lehrern. Weitere Parallelarbeiten sind wünschenswert und werden nach Beschluss und Absprache der in den jeweiligen Jahrgangsstufen unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen in eigener pädagogischer Verantwortung realisiert. Zur kollegialen Unterstützung und weiteren Qualitätssicherung tauschen die parallel in einer Jahrgangsstufe unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer ihre gestellten Arbeiten bzw. Klausuren untereinander aus. Zur individuellen Vorbereitung auf die Klassenarbeiten stehen für die Schüler und Schülerinnen Musterarbeiten auf der Lateinhomepage sowie im Fachraum zur Nutzung auch für Vertretungsstunden zur Verfügung.
2.2. Übersicht über die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten bzw. Klausuren Die folgende Tabelle[4] regelt nach Beschluss der Fachkonferenz und nach den Vorgaben der Richtlinien die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten bzw. Klausuren des Lateinlehrgangs L 6, G8 der Klassen 5 bzw. 6 bis 10.
Ab der Lektürephase werden die Arbeiten bei Originallektüre einer Ganzschrift 2-stündig mit Verwendung eines Lexikons geschrieben, in der Übergangsphase kann bei Lektüre von Übergangstexten und thematischen Dossiers bis zu 2 Stunden geschrieben werden. Über die Benutzung der Lexika entscheidet in dieser Phase die Lehrkraft. 2.3. Gestaltung der Arbeiten Die Arbeiten müssen in ihren Aufgabentypen geeignet sein, die in den Richtlinien geforderten Kompetenzen unter Beweis zu stellen, die sich aufteilen in Sprach-, Text-, Kultur- und Methodenkompetenz. Sie sind in der Regel zweiteilig anzulegen: Der erste Teil besteht aus einer Übersetzung eines zusammenhängenden und in sich geschlossenen Textes sowie aus auf den Text bezogene Begleitaufgaben, die in der Anfangsphase des Spracherwerbs jedoch auch textunabhängig sein und sich auf im Unterricht erworbene Einzelkompetenzen beziehen können. Teil 1 und 2 werden entweder im Verhältnis 2 : 1 oder 3 : 1 gewichtet. Der lateinische Text soll in Abhängigkeit des Schwierigkeitsgrades bei didaktisierten Texten aus 1,5 bis 2 Wörtern, bei Originaltexten 1,2 bis 1,5 Wörtern pro Übersetzungsminute bestehen.
2.4. Korrektur der Arbeiten Von Beginn gehören zu den Kriterien für die Bewertung der geforderten Leistung der Klassenarbeiten die Richtigkeit der Ergebnisse, die inhaltliche Qualität und die angemessene Form der Darstellung. Dies beinhaltet auch die Beachtung der sprachlichen Richtigkeit und der korrekten Orthographie. Die Hinführung zu einer entsprechenden Sprachkompetenz bei Klassenarbeiten ist Aufgabe aller Fächer, für die schriftliche Arbeiten vorgeschrieben sind. Korrektur der Übersetzungsaufgabe Laut Richtlinien[1] ist eine Übersetzungsleistung eines Originaltextes bei Negativkorrektur „ausreichend“, wenn auf je 100 Wörter nicht mehr als 12 ganze Fehler kommen. Die Bewertung erfolgt linear und bezieht die sprachliche Qualität der Übersetzung, den Grad der Reflexion und die Darstellung in der deutschen Sprache mit ein. Die Note für die Übersetzungsleistung ergibt sich durch die Addition der gewichteten Fehler. Sie verwendet zur Gewichtung der Fehler folgende Zeichen: ̶ halbe Fehler: leichte, den Sinn nicht wesentlich entstellende Fehler im Bereich des Vokabulars, der Formenlehre, der Syntax und der Textreflexion | ganze Fehler: mittelschwere, sinnentstellende Fehler im Bereich des Vokabulars, der Formenlehre, der Syntax und der Textreflexion ┼ Doppelfehler: schwere Konstruktionsfehler und schwere Verstöße im Bereich der Textreflexion Bei völlig verfehlten Stellen („Fehlernestern“ oder „Flächenschäden“) sind die Fehler soweit wie möglich zu isolieren und nach Art und Schwere unabhängig voneinander zu bewerten. Verstöße, die aus bereits bewerteten Fehlern folgen, bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Ist eine Isolierung der Fehler nicht möglich, so wird die fehlerhafte Stelle entsprechend ihrem Umfang pauschal bewertet, und zwar mindestens mit einem Doppelfehler. Bei einem längeren restlos verfehlten Satz sollte nicht mehr als ein Doppelfehler pro fünf Wörter in Rechnung gestellt werden. Es besteht zwar die Möglichkeit, die Übersetzungsleistung anhand einer Positivkorrektur zu bewerten, doch ist die Negativkorrektur das übliche Verfahren. Zur Kennzeichnung der Fehlerkategorie stehen dabei folgende Korrekturzeichen zur Verfügung: K: Konstruktionsfehler Eine Sinneinheit (Satzglied, Wortgruppe, Gliedsatz) ist im Ganzen falsch aufgefasst. Bei Rückübersetzung entstehen mindestens zwei Abweichungen vom Ausgangstext. Die Kennzeichnung der Fehlerart kann durch eine differenzierende Kennzeichnung der missachteten Signale und der Anzahl betroffener Worte ergänzt werden. Bz: Beziehungsfehler Ein Wort oder ein Wortblock (z. B. Attribut, Proform oder adverbiale Bestimmung) ist nicht kontextgerecht bezogen. Gr: Grammatikfehler Ein Einzelwort ist morphologisch falsch analysiert. Zu dem Gr-Zeichen können entsprechend der verfehlten Grammatikkategorie weitere differenzierende Kennzeichen treten: (C[asus] oder K[asus]), (M[odus]), (T[empus]), (N[umerus]), (G[enus]), G[enus]V[erbi] u. a.) Sb: Satzbau S: Sinnfehler Die morphologischen Kategorien eines Einzelwortes sind richtig erfasst, aber nicht kontextgerecht gedeutet. Die Sinnrichtung oder die semantische Funktion eines Kasus, Tempus, Modus ist verfehlt. Wie beim Grammatikfehler wird die Fehlerkennzeichnung entsprechend der missverstandenen morphologischen Kategorie durch weitere differenzierende Angaben, z. B. (G), (M), (T), ergänzt. Vok: Vokabelfehler Der zur Übersetzung gewählte muttersprachliche Begriff liegt außerhalb des Bedeutungsspektrums der zugrundeliegenden lateinischen Vokabel. Vb: Vokabelbedeutungsfehler Der zur Übersetzung gewählte muttersprachliche Begriff liegt im Bedeutungsbereich der lateinischen Vokabel, ist aber nicht kontextgemäß (falsche Bedeutungsvariante). Γn: Auslassungsfehler Es wurden n zu übersetzende lateinische Wörter nicht übersetzt. Verstöße im Bereich der Muttersprache Der in der obigen Vorbemerkung genannten Bestimmung entsprechend müssen auch Mängel in der muttersprachlichen Wiedergabe kenntlich gemacht werden. Dafür sind folgende Zeichen zu verwenden: Sb: Satzbau
DGr: deutsche Grammatik
A: Ausdruck
R: Rechtschreibung
Z: Zeichensetzung.
Korrektur der Begleitaufgaben Die Wertung der Begleitaufgaben erfolgt durch ein Punktesystem. Bei Erreichen von annähernd der Hälfte der Punkthöchstzahl wird ein „ausreichend“ erteilt, die übrigen Noten werden linear verteilt. Notengebung Die Noten beider Aufgabenbereiche werden gesondert ausgewiesen, das Verhältnis der Gewichtung, die Gesamtnote sowie der Notenspiegel der Klasse werden genannt. 3. Sonstige Mitarbeit 3.1. Sonstige Mitarbeit im Unterricht Die Teilnote[5] im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ wird von der unterrichtenden Lehrkraft unabhängig von der Teilnote im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ bestimmt. Sie wird den Schülerinnen und Schülern auf Nachfrage nach Prüfung aller relevanten Aspekte mitgeteilt und erläutert. Zu diesem Beurteilungsbereich gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen; dabei wird die Qualität und Kontinuität der von den Schülerinnen und Schülern eingebrachten Beiträge berücksichtigt. Zu „Sonstigen Leistungen“ zählen u. a. • Beiträge zum Unterrichtsgespräch in Form von Lösungsvorschlägen, das Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen, oder die Reflexion von Schülerbeiträgen z. B. Übersetzungsvorschlägen,
• kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit (Anstrengungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit),
• im Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z. B. vorgetragene Hausaufgaben oder Ergebnisse einer Einzel- oder Gruppenarbeitsphase,
• kurze, schriftliche Überprüfungen wie regelmäßige Vokabel- bzw. Formabfragen und evtl.
• langfristig vorzubereitende größere schriftliche Hausarbeiten über ein fachbezogenes Thema.
Im Lernprozess können schriftliche Überprüfungen notwendig oder wünschenswert sein, um den Wissensstand einer Lerngruppe festzustellen. Sie werden von der Lehrkraft oder von Mitschülern kontrolliert und im Allgemeinen nicht benotet. Davon zu unterscheiden ist die schriftliche Übung gemäß § 22 AschO2, die benotet wird. Die Aufgabenstellung muss sich unmittelbar aus dem Unterricht ergeben und so begrenzt sein, dass in der Sekundarstufe II für ihre Bearbeitung in der Regel 30 Minuten, höchstens jedoch 45 Minuten, und in der Sekundarstufe I 20 Minuten nicht überschritten werden. Selbstständiges Arbeiten sowie das Arbeiten in Gruppen und Projekten darf aus der Leistungsbewertung nicht ausgeklammert werden. Gesichtspunkte zur Beurteilung der Leistung der Schülerinnen und Schüler können dabei sein, wie und in welchem Umfang sie • Beiträge zur Arbeit leisten
• Beiträge anderer aufnehmen und weiterentwickeln
• sich in die Denkweisen anderer einfinden
• Aufgaben wie Gesprächsleitung, Protokollführung, Berichterstattung übernehmen
• Informationen beschaffen und erschließen
• ihre Gruppenarbeit organisieren und - auch in arbeitsteiligen Verfahren - durchführen
• systematische und heuristische Vorgehensweisen nutzen
• ihre Arbeitsschritte überprüfen, diskutieren und dokumentieren.
Bei der selbstständigen Arbeit kann darüber hinaus – je nach Alter der Schülerinnen und Schüler – berücksichtigt werden, inwieweit sie in der Lage sind • das eigene Lernen zielbewusst zu planen und zu steuern
• den eigenen Lernerfolg zu überprüfen und
• daraus Rückschlüsse zu ziehen für das weitere Lernen.
Überdurchschnittliche Ergebnisse bzw. eine erfolgreiche Teilnahme an Latein-Wettbewerben können sich nach pädagogischer Verantwortung der unterrichtenden Lehrkraft positiv auf den Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ auswirken. Sonstige außerunterrichtliche Lernleistungen können nur im Einzelfall nach besonderer Prüfung der individuellen Voraussetzungen durch die unterrichtende Lehrkraft gewertet werden. Eine gesicherte Beurteilung der „Sonstigen Mitarbeit“ sollte möglich sein, wenn in einem Halbjahr etwa 2 bis 3 Teilnoten für die kontinuierliche Unterrichtsleistung und zusätzlich weitere Einzelleistungen dokumentiert sind. Da eine abschließende Auflistung der Kriterien für die „Sonstigen Leistungen“, wenn sie in einem starren Schema mit festgelegter Gewichtung vorliegt, den individuellen Lernfortschritten der Schülerinnen und Schüler sowie dem individuellen Charakter der Lerngruppen nicht immer Rechnung tragen kann, sind die Entscheidungsspielräume von den Lehrerinnen und Lehrern in eigener pädagogischer Verantwortung auszufüllen. Zur Beurteilung von Referaten und mündlichen Vorträgen kann folgende Tabelle zweckmäßig sein:
3.2. Hausaufgaben Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht in unverzichtbarer Weise und dienen zur Festigung und Sicherung der Unterrichtsinhalte sowie zur Vorbereitung des Unterrichts. Sie sollen zur selbstständigen Arbeit hinführen und müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit gelöst werden können. Aufgrund der persönlichen Lernvoraussetzungen und Arbeitsweisen ist es sinnvoll, keinen exakten zeitlichen Rahmen für die Durchführung und Erledigung der häuslichen Übungen und Arbeiten anzugeben. Die folgenden zeitlichen Vorgaben dienen jedoch als Richtwerte für eine angemessene Arbeitszeit[6]: - Klassenstufe 5 und 6: maximal ca. 20 Minuten im Durchschnitt je Unterrichtsstunde
- Klassenstufe 7 und 8: maximal ca. 30 Minuten im Durchschnitt je Unterrichtsstunde
- Ab Klassenstufe 9: maximal ca. 45 Minuten im Durchschnitt je Unterrichtsstunde.
Allerdings ist darauf zu achten, dass die für die Erledigung der Hausaufgaben vorgeschriebene Zeit nicht regelmäßig überschritten wird[7]. In diesem Fall ist ggf. durch Absprache der Lehrerinnen und Lehrer untereinander für eine gleichmäßigere Verteilung der Hausaufgaben zu sorgen. Das Vortragen der Hausaufgaben hat im Fach Latein einen hohen Stellenwert und liefert eine direkte Rückmeldung über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler z. B. in den Bereichen Texterschießung, Übersetzung und Interpretation. Eine regelmäßige Rückmeldung dient der Bestätigung korrekter Lösungen oder der Berichtigung von Fehlern sowie der gebührenden Anerkennung eigenständiger Schülerleistungen. Der Umfang der angefertigten Hausaufgaben sowie die Zuverlässigkeit in ihrer Anfertigung geben dem Fachlehrer zudem einen wichtigen Hinweis auf die beiden Kopfnoten „Leistungsbereitschaft“ sowie „Zuverlässigkeit/Sorgfalt“. 4. Beispiel einer ArbeitJahrgangsstufe 9, Latein (L 5), 90 Minuten – Übergangslektüre - Originaltext
Einhard berichtet nicht nur über Karls Taten und Eroberungen, sondern auch über seine Person: I. Übersetze die lateinischen Sätze in gutes Deutsch (ca. 70 %):
Erwartungshorizont – Bewertungsmaßstab
I. Übersetzung wird als Negativkorrektur nach Fehlerzahl gewertet. (Note 70 %) Er war reich und überströmend an Beredsamkeit und konnte das, was immer er wollte, äußerst klar/sehr klar ausdrücken. Und nicht gab er sich/war er zufrieden nur mit der väterlichen Sprache/Muttersprache, sondern er verwandt auch Mühe auf das Erlernen fremder/ausländischer Sprachen. Unter diesen lernte er Latein so, dass er gewohnt war, jene und die Muttersprache gleich (gut) zu sprechen. Das Griechische aber konnte er besser verstehen als (aus)sprechen. Er versuchte auch zu schreiben. Täfelchen und Schreibhefte pflegte er dazu im Bett unter die Kissen zu legen, damit er, wenn Zeit frei blieb (frei war), die Hand an das Schreiben von Buchstaben gewöhnte – aber die widrige und spät begonnene Arbeit gelang (ihm) (nur) wenig.
II. Aufgabenbereiche II und III werden nach den angegebenen Punkten gewertet. (Note 30 %) 1. Textbelege und ihre Bedeutung, die Grundlage der deutschen Erläuterung sein müssten: copiosus et exuberans eloquentia – sehr beredt
apertissime exprimere – sehr klar im Ausdruck
non contentus – gab sich nicht mit 1 Sprache zufrieden: lernbegierig
operam impendit - eifrig, strebsam
Latinam et Graecam – konnte Latein und Griechisch
Latinam aeque – Latein wie seine Muttersprache
Graecam melius intellegere quam pronuntiare: Griechisch besser verstehen als sprechen
Dt. Text: bildete sich in allen Wissenschaften fort, lernte bei Gelehrten, achtete sie
temptabat scribere – lernte schreiben, wollte selbst viel können
tabulas sub cervicalibus – nahm Tafeln mit ins Bett zum Üben, ausdauernd
vacuum tempus – war viel beschäftigt, nutzte trotzdem sogar freie Zeit zum Üben
labor praeposterus ac sero inchoatus parum successit – hatte wenig Erfolg beim Schreiben, da er zu spät angefangen hatte und seine Feinmotorik ungeübt war.
2. Aspekte, die berücksichtigt werden könnten: Außenpolitik: -Kriege, -Verhandlungen, -Verwaltung besiegter Regionen, -Handel, -Begegnung mit Ausländischen Völkern
Innenpolitik: -Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur: Bildung, Schulen, Verkehrswege, Bauten, Kirchenstruktur, Verwaltung, Gerichtsbarkeit
Wissenschaften: -Übersetzungen in Volkssprache, -Entwicklung und Fortschritt, -Verstehen antiker Quellen, etc.
III. 1. a. eloquentia – Ablativus limitationis; patrio sermone – Ablativus causae; illa ac patria lingua – Ablativus instrumentalis
b. ut solitus sit: Konsekutivsatz nach ut mit Konjunktiv; cum esset: Temporalsatz nach cum mit Konjunktiv; ut adsuesceret: Finalsatz nach ut mit Konjunktiv.
c. apertissime: Adverb des Superlativs zu apertus.
d. melius: Adverb vom Komparativ zu bonus.
e. effigiendis abhängig von aduesceret: gewöhnen an das Schreiben; ediscendis abhängig von operam impendit: sich Mühe geben beim Lernen.
f. erat/poterat: Zustand; solebat: Gewohnheit;
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