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| Umgang mit LRS |
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Auf einen Konferenzbeschluss der Fachschaft hin wird die Bewertung der Rechtschreibleistung bis einschließlich Klasse 9 bei der Notenfindung zurückhaltend gewichtet, sofern eine Be-scheinigung über das Bestehen einer LRS vorliegt, entsprechende Therapiemaßnahmen durch die Eltern in die Wege geleitet sind und halbjährlich ein Nachweis über die Therapie-maßnahmen vorgelegt wird. Von dieser Regelung ausgenommen ist die Überprüfung von Rechtschreibphänomenen, deren Beherrschung nicht ein uneingeschränktes sinnliches Wahrnehmungsvermögen voraussetzt (z. B. Groß/Kleinschreibung). Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier: |








