Inmitten unserer gesellschaftlichen und religiösen Pluralität kommt dem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu: Gefragt und notwendig ist ein Religionsunterricht, der Religion nicht zur Privatsache erklärt, sie nicht als geschichtlich überholt oder gar als tendenziell fundamentalistisch darstellt, sondern argumentierend und dialogisch Stellung bezieht. Hierzu bedarf es eines nach innen wie außen erkennbaren eigenen Standpunktes. Dies leistet der konfessionelle RU.
(vgl. Richtlinien und Lehrpläne. Katholische Religionslehre/Gymnasium Sekundarstufe I. 4/1993; Sekundarstufe II 1999)
Als ordentliches Lehrfach in der Schule unterliegt die Leistungsbewertung und entsprechend die Zensurengebung im RU den gleichen Maßstäben wie in den anderen Fächern. Die Leistungsbewertung geschieht unabhängig von der Glaubensentscheidung der Schüler/-innen; der RU verlangt intellektuelle Leistungen, die wie in allen anderen Fächern bewertbar sind (vgl. Synodenbeschluss).
Die kirchlichen Richtlinien zu Bildungsstandards für den kath. Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5-10/Sekundarstufe I vom 23. 9. 2004 wurden in das neue schulinterne Curriculum Sek. I eingearbeitet. Die Diskussion und Reflexion bezüglich fachlichen Lernens einerseits und dem Erwerb von Kompetenzen andererseits ist noch nicht abgeschlossen; hier sind klare Vorgaben notwendig. Bis dahin kann nur ein in Ansätzen kompetenzorientierter Lehrplan die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit.