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Home Unterricht Religion ev. Religion Der Beitrag des Faches Evangelische Religionslehre zum Bildungs- und Erziehungsauftrag


Der Beitrag des Faches Evangelische Religionslehre zum Bildungs- und Erziehungsauftrag PDF Drucken E-Mail

Evangelischer Religionsunterricht gründet in dem Anspruch des Heranwachsenden auf religiöse Bildung. Sein Bildungs- und Erziehungsauftrag ist verankert in der Verfassung des Landes NRW. Das Fach erschließt das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott und Achtung vor der Würde des Menschen …“ nach protestantischem Verständnis.

Inmitten der gesellschaftlichen und religiösen Pluralität unserer Zeit ist ein Religionsunterricht notwendig, der Religion nicht zur Privatsache erklärt, sie nicht als geschichtlich überholt oder gar tendenziell als fundamentalistisch darstellt, sondern der dialogisch und begründend Stellung bezieht. Hierzu bedarf es eines nach innen wie außen erkennbaren eigenen Standpunktes. Dieses leistet der konfessionelle Religionsunterricht.

Die dialogische Auseinandersetzung mit der religiösen Dimension der Wirklichkeit geschieht im evangelischen Religionsunterricht in einer Perspektive, die auf konkrete Gestalt, Praxis und Begründung des christlichen Glaubens in seiner evangelischen Ausprägung bezogen ist.

Aufgaben des evangelischen Religionsunterrichts sind in diesem Kontext u.a.:

  • die Auseinandersetzung mit den Quellen des christlichen Glaubens und der Lehre der evangelischen Kirche sowie die Reflexion darüber zu fördern
  • die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler und die biblisch-christliche Tradition in Beziehung zu bringen sowie wechselseitig zu erschließen und zu vernetzen
  • Perspektiven für Verständigungsbereitschaft, Offenheit, Toleranz und Respekt zwischen Menschen verschiedener Konfessionen und Religionen zu eröffnen
  • auf der Grundlage christlicher Wertmaßstäbe Impulse für verantwortungs-bewusstes ethisches Handeln zu geben
  • Ausdrucksformen gelebten christlichen Glaubens zu vermitteln.

Der Religionsunterricht wird in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß der Landesverfassung nach Konfessionen getrennt erteilt. Jeder evangelische Religionsunterricht, der sich konfessionell versteht, wird im ökumenischen Geist erteilt.

Auch dem interreligiösen Lernen kommt besondere Bedeutung zu. Schwerpunkt hierbei ist die Begegnung mit dem Judentum und dem Islam.