Politik-News
| Curriculum Politik-Wirtschaft |
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Rahmenbestimmungen Die Fachschaft Sozialwissenschaften hat am 10.12.2008 die nachstehenden Rahmenbestimmungen für ein schulinternes Curriculum Politik/ Wirtschaft beschlossen. 1. Rahmenbedingungen
Die hausinterne Bezeichnung des Faches mit den althergebrachten Kürzeln „PK“ bzw. „POL“ werden ersetzt durch die Bezeichnung „PW“ (für „Politik/ Wirtschaft“). 2. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit 2.1 Konstruktion von Unterrichtseinheiten Die Kompetenzzielvorgaben sowie die Inhaltsfelder mit den vorgegebenen Schwerpunkten sind verbindlich. Allerdings sind sie weder als additive Einzelpunkte zu verstehen, noch stehen sie einer deutlichen Akzentsetzung durch die jeweiligen Lehrenden (bzw. durch diese gemeinsam mit ihren Lerngruppen) entgegen. Anzustreben ist vielmehr eine Integration aller Kompetenzzieldimensionen sowie mehrerer Lerninhaltsaspekte in jeder Unterrichtseinheit. Auf diese Weise kann die vom Umfang der Ziel- und Inhaltskataloge suggerierte Fülle des zu Lernenden auf eine realistische Ebene gebracht werden; hierbei können auch Freiräume für eigene Akzentsetzungen der jeweiligen Lerngruppe gewonnen werden. Für den Unterricht im Fach Politik/ Wirtschaft ist nach wie vor der Beutelsbacher Konsens von 1976 selbstverständlich. Dem entspricht es, Unterrichtsthemen so zu konstruieren, dass bereits die Themenformulierung in einer kontroversen Fragestellung mit einem auch für die Schülerinnen und Schüler relevanten Aktualitätsbezug besteht. 2.2 Wettbewerbe In den Klassen 8 und 9 soll die Teilnahme am Bundeswettbewerb zur politischen Bildung mit einem Klassenprojekt ermöglicht und ermutigt werden. In einer Teilnahme an diesem Wettbewerb oder an vergleichbaren Wettbewerben besteht eine besondere Chance zu begabungsfördernden selbstgesteuerten kooperativen Lernformen. 2.3 Berufsorientierung Zu den in § 5 Abs. 2 SchulG besonders hervorgehobenen - und auch im Rahmen individueller Förderung wichtigen – Hilfen zur beruflichen Orientierung ist ein eigener Erlass ergangen.1 Hier sei nur gesondert auf Aspekte beruflicher Orientierung innerhalb des Fachunterrichtes Politik/ Wirtschaft hingewiesen: Klasse 7.2 HK 5 Teilnahme am Girls’ Day bzw. „Neue Wege für Jungs“2 Klasse 9.1 SK 9 Qualifikation und Berufschancen (Arbeitsmarkt) SK10 Unternehmerische Selbstständigkeit: Wege, Chancen, Risiken IF 9 Berufswahl und Berufswegplanung Klasse 9.2 HK 5 Bewerbung für ein Schülerbetriebspraktikum2.4 Öffnung von Schule Im Rahmen der nach § 5 SchulG vorgesehenen „Öffnung von Schule“ sind Kooperationen mit außerschulischen Partnern (z.B. zur Berufsorientierung) anzustreben. 1 Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg – RdErl. d.MSW v. 6.11.2007 – 411 (ABI.NRW.12/07). 2 Grundsätzlich ist der Girls’ Day für Mädchen von 10 bis 15 Jahren vorgesehen. Parallel sollen geschlechtsbezogene Angebote für Jungen gemacht werden, vgl. Projekt „Neue Wege für Jungs“. 2.5 Projekte und Projektwochen Projekte zu fachbezogenen Themen sind außer im Fachunterricht oder im Rahmen von Wettbewerben auch im Rahmen der Projektwoche/ -tage anzustreben. Auch hier eröffnen sich Möglichkeiten der Kooperation mit außerschulischen Partnern sowie besonderer individueller Förderung durch jahrgangsstufenübergreifende Angebote oder durch Angebote von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe für ihre Mitschülerinnen und –schüler der Sekundarstufe I. 2.6 Hausaufgaben Zu Sinn, Ausmaß und Verteilung der Hausaufgaben gilt auch im Fach Politik/ Wirtschaft der Runderlass 12-31 Nr. 1 „Hausaufgaben in der Primarstufe und in der Sekundarstufe“ (RdErl. vom 31 7.2008; ABI.NRW 8/08), auf den hier verwiesen wird. Im Zuge der Koordination der Hausaufgaben durch die Klassenkonferenzen ist auf eine angemessene Berücksichtigung des Faches Politik/ Wirtschaft hinzuwirken.2.7 Förderung der deutschen Sprache Die Förderung in der deutschen Sprache ist auch im Fach Politik/ Wirtschaft Aufgabe (§ 6 Abs. 6 APO-SI und VV zu § 6 Abs. 6 APO-SI, Ziffer 6.6.1). Für das Fach Politik/ Wirtschaft gilt es insbesondere Kapitel 5.5 – Umgang mit Texten und Medien in den Gesellschaftswissenschaften – der Empfehlungen zur „Förderung in der deutschen Sprache in allen Fächern“ zu berücksichtigen. 3. Grundsätze zur Leistungsbewertung Zur Leistungsbewertung werden alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler herangezogen. Die Leistungsbewertung bezieht sich laut Kernlehrplan auf mündliche Beiträge zum Unterricht, schriftliche Beiträge zum Unterricht, kurze schriftliche Übungen, Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns. Dabei werden mündliche Leistungen vor allem in einem kontinuierlichen Prozess durch Beobachtung während des Schuljahres bewertet; bei bewerteten Einzelleistungen soll zwischen der Verstehensleistung und der Darstellungsleistung unterschieden werden. Die Formen der Leistungsüberprüfung sollen die Kompetenzorientierung des Kernlehrplans spiegeln (Übungen, keine „Abfragetests“) und dem Prinzip des kumulativen Lernens entsprechen. Zugleich sollen sie allmählich an Überprüfungsformen der Oberstufe heranführen. Zur Berücksichtigung häufiger Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache nach § 6 Abs.6 APO-SI (VV zu § 6 Abs. 6 APO-SI, Ziffern 6.6.2 und 6.6.3) sind Kapitel 6.2 und 6.3 der Empfehlungen zur Förderung in der deutschen Sprache in allen Fächern zu beachten (Normierung des Begriffs und der Kriterien der „sprachlichen Richtigkeit“ sowie Vorschrift über das pflichtgemäße Ermessen –Verbot von Fehlerindizes); hingewiesen sei auf die in den Empfehlungen auf S. 83-88 dargestellten Bewertungsbeispiele zum Fach Politik. Empfehlung der Fachkonferenz (§ 70 Abs. 4 Nr.2 SchulG) • eine benotete schriftliche Übung à 15 Minuten in jedem Halbjahr • eine Einzelpräsentation pro Schuljahr • eine Präsentation als Gruppenleistung (z.B. Erstellung von Medienprodukten) • Kontrolle und Berücksichtigung von Heftführung und Hausaufgabendisziplin (informell) • kontinuierliche Beobachtung der mündlichen Leistungen In jedem Fall sind die Schülerinnen und Schüler zu Beginn jedes Schuljahres auch über die Grundsätze der Leistungsbewertung zu informieren. 4. Eingeführte Lehrmittel Auf Vorschlag der Fachkonferenz (§70 Abs. 4 Nr.3) ist am EMA-Gymnasium für das Fach „Politik“ (G9) das Unterrichtswerk „Politik“ (drei Bände), hrsg. von Franz Floren (Verlag Schöningh, Paderborn, 1981ff.) bzw. für das Fach „Politik/ Wirtschaft“ (G8) das Unterrichtswerk „Politik/ Wirtschaft“, hrsg. von Franz Floren (Verlag Schöningh, Paderborn 2008) eingeführt worden. Das Fach Politik wird zur Zeit am EMA-Gymnasium im Gesamtumfang von sechs Wochenstunden mit jeweils zwei Jahreswochenstunden in der Jahrgangstufe 5 sowie in den Jahrgangstufen 7, 8 (beide jew. einstündig) und 9 (zweistündig) unterrichtet. Zum nächst möglichen Zeitpunkt soll das Fach „Politik/Wirtschaft“ in der Stufe 7 mit zwei Wochenstunden, in der Stufe 8 nicht und in der Stufe 9 ebenfalls zweistündig unterrichtet werden. |








