Geschichte-News
| Leistungsbewertung im Fach Geschichte |
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Bewertung der Sonstigen Mitarbeit (gültig für die Sekundarstufen I und II)
Anzahl und Dauer der Klausuren in den Jahrgangsstufen 11 bis 12 (Leistungskurs)
Anzahl und Dauer der Klausuren in der Jahrgangsstufe 11 bis 12 (Grundkurs)
In der Qualifikationsphase ist die Verwendung des Punkterasters des Zentralabiturs und eines an die Vorgaben des Zentralabiturs angelehnten Erwartungshorizontes obligatorisch; in der Jahrgangsstufe 10 freigestellt. In der Stufe 10 soll eine schrittweise Heranführung an die Abituranforderungen erfolgen. Eine gesicherte Beurteilung der „Sonstigen Mitarbeit“ sollte möglich sein, wenn in einem Halbjahr Teilnoten für die kontinuierliche Unterrichtsleistung dokumentiert sind. Da eine abschließende Kriterienlauflistung der Beiträge zu den „Sonstigen Leistungen“, die einem starren Schema mit festgelegten Gewichtungen folgt, den individuellen Lernfortschritten der Schülerinnen und Schüler sowie dem individuellen Charakter der Lerngruppen nicht immer Rechnung tragen kann, sind die Entscheidungsspielräume von den Lehrerinnen und Lehrern in eigener pädagogischer Verantwortung auszufüllen. Zu Beginn des Kurses bzw. Halbjahres informiert die Lehrkraft über wesentliche Inhalte des Curriculums sowie über die Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien. Facharbeiten In der Jahrgangsstufe 11 wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Beim Thema der Facharbeit sollen nach Möglichkeit die Schülerwünsche berücksichtigt werden. Dies setzt eine aktive Auseinandersetzung der Schülerin bzw. des Schülers mit möglichen Themenbereichen bereits vor der Festlegung der Themenstellung voraus. Die Abstimmung des Themas mit dem betreuenden Lehrer und die Begleitung bei der Erstellung der Arbeit findet in Beratungsgesprächen (mindestens 3) statt, deren Datum und Inhalt im Beratungsprotokoll dokumentiert werden. Es ist auch möglich, eine Facharbeit von maximal drei Schülern als arbeitsteilige Gruppenarbeit anfertigen zu lassen, wenn die Themenstellung abgrenzbare und einzeln zu bewertende Leistungen ermöglicht. Facharbeiten werden von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer korrigiert und bewertet. Die Note wird schriftlich begründet, wozu fachliche und überfachliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. In fachlicher Hinsicht kommen neben den für Klausuren genannten Aspekten zum Tragen: • Übersichtlichkeit im Aufbau der Arbeit • themengerechte Gliederung • Schlüssigkeit der Gedankenführung/Beweisführung • konsistente und richtige Anwendung bewiesener Inhalte • richtige Gewichtung der einzelnen Aspekte • Eigenständigkeit • kritischer Umgang mit Sekundärliteratur. An überfachlichen Gesichtspunkten sind zu beachten: • äußerer Gesamteindruck • sprachliche Korrektheit • formale Exaktheit (Zitate, Fußnoten, Literaturverzeichnis) • Objektivität der Darstellung, wissenschaftliche Distanz • spürbares Interesse an der Thematik. Wird statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, wird die Note für die Facharbeit wie eine Klausurnote gewertet. Es kann sich anbieten, den Inhalt der Facharbeit im Unterricht in einem Referat vorstellen zu lassen um so allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, sich mit den behandelten Inhalten auseinander zusetzen. Die Art und Weise des Vortrages sowie der vorgestellte Inhalt des Referats, der Umgang mit Rückfragen, verwendete Medien, Handouts, etc. können im Rahmen des Beurteilungsbereiches „Sonstige Leistungen“ gewertet werden. |
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