Erdkunde-News
| Leistungsbewertung |
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Die Fachkonferenz (1. Sitzung 2008/09) hat folgendem Text einstimmig zugestimmt: Leistungsbewertung Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO - SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht". Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen. Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden - ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend - zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können. Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich ale in Kapitel 3 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche („Sachkompetenz“, „Methodenkompetenz“, „Urteilskompetenz“ und „Handlungskompetenz“) bei er Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen mündlicher und schriftlicher Art sollen in diesem Zusammenhang darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der in Kapitel 4 ausgeführten Kompetenzen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden. In den Fächern des Lernbereichs Gesellschaftslehre kommen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ sowohl schriftliche als auch mündliche Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die Überprüfungsformen der gymnasialen Oberstufe gegeben ist. Zu den Bestandteilen der "Sonstigen Leistungen im Unterricht" zählen u.a. Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Dabei ist zwischen Lern- und Leistungssituationen im Unterricht zu unterscheiden. Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen Schülerin bzw. eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung oder Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. Für die Bewertung dieser Leistungen ist die Unterscheidung in eine Verstehensleistung und eine vor allem sprachlich repräsentierte Darstellungsleistung hilfreich und notwendig. Anzahl, Formen und Bewertung der schriftlichen Leistungen in der Sek. II
Anzahl und Dauer der Klausuren in den Jahrgangsstufen 11 bis 12 (Leistungskurs)
Anzahl und Dauer der Klausuren in der Jahrgangsstufe 11 bis 12 (Grundkurs)
In der Qualifikationsphase ist die Verwendung des Punkterasters des Zentralabiturs und eines an die Vorgaben des Zentralabiturs angelehnten Erwartungshorizontes obligatorisch; in der Jahrgangsstufe 10 freigestellt. In der Stufe 10 soll eine schrittweise Heranführung an die Abituranforderungen erfolgen. Eine gesicherte Beurteilung der „Sonstigen Mitarbeit“ sollte möglich sein, wenn in einem Halbjahr Teilnoten für die kontinuierliche Unterrichtsleistung dokumentiert sind. Da eine abschließende Kriterienlauflistung der Beiträge zu den „Sonstigen Leistungen“, die einem starren Schema mit festgelegten Gewichtungen folgt, den individuellen Lernfortschritten der Schülerinnen und Schüler sowie dem individuellen Charakter der Lerngruppen nicht immer Rechnung tragen kann, sind die Entscheidungsspielräume von den Lehrerinnen und Lehrern in eigener pädagogischer Verantwortung auszufüllen. Zu Beginn des Kurses bzw. Halbjahres informiert die Lehrkraft über wesentliche Inhalte des Curriculums sowie über die Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien. Facharbeiten In der Jahrgangsstufe 11 wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Beim Thema der Facharbeit sollen nach Möglichkeit die Schülerwünsche berücksichtigt werden. Dies setzt eine aktive Auseinandersetzung der Schülerin bzw. des Schülers mit möglichen Themenbereichen bereits vor der Festlegung der Themenstellung voraus. Die Abstimmung des Themas mit dem betreuenden Lehrer und die Begleitung bei der Erstellung der Arbeit findet in Beratungsgesprächen (mindestens 3) statt, deren Datum und Inhalt im Beratungsprotokoll dokumentiert werden. Es ist auch möglich, eine Facharbeit von maximal drei Schülern als arbeitsteilige Gruppenarbeit anfertigen zu lassen, wenn die Themenstellung abgrenzbare und einzeln zu bewertende Leistungen ermöglicht. Facharbeiten werden von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer korrigiert und bewertet. Die Note wird schriftlich begründet, wozu fachliche und überfachliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. In fachlicher Hinsicht kommen neben den für Klausuren genannten Aspekten zum Tragen: • Übersichtlichkeit im Aufbau der Arbeit • themengerechte Gliederung • Schlüssigkeit der Gedankenführung/Beweisführung • konsistente und richtige Anwendung bewiesener Inhalte • richtige Gewichtung der einzelnen Aspekte • Eigenständigkeit • kritischer Umgang mit Sekundärliteratur. An überfachlichen Gesichtspunkten sind zu beachten: • äußerer Gesamteindruck • sprachliche Korrektheit • formale Exaktheit (Zitate, Fußnoten, Literaturverzeichnis) • Objektivität der Darstellung, wissenschaftliche Distanz • spürbares Interesse an der Thematik. Wird statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, wird die Note für die Facharbeit wie eine Klausurnote gewertet. Es kann sich anbieten, den Inhalt der Facharbeit im Unterricht in einem Referat vorstellen zu lassen um so allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, sich mit den behandelten Inhalten auseinander zusetzen. Die Art und Weise des Vortrages sowie der vorgestellte Inhalt des Referats, der Umgang mit Rückfragen, verwendete Medien, Handouts, etc. können im Rahmen des Beurteilungsbereiches „Sonstige Leistungen“ gewertet werden.
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