| Teilnahmekriterien für Fahrten mit Familienunterkunft |
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Vorbemerkung: Auslandsfahrten mit dem Ziel der kulturellen Begegnung verstehen sich als besondere pädagogische Angebote der Schule, auf die allerdings kein Rechtsanspruch besteht.
Wenn sich mehr Interessenten für eine Fahrt melden, als berücksichtigt werden können, richtet sich die Auswahl nach folgenden Kriterien: a) Gutes Sozialverhalten; das Kriterium wurde konkretisiert mit Wendungen wie: - Der begleitende Lehrer muss sich auf den Fahrtteilnehmer „verlassen“ können. - Austauschschüler sollten sich als „Botschafter“ verstehen. b) Angemessene Leistungen und Interesse für das Fach (L, F, E) , bzw. entsprechende musikalische Vorbereitung; Eine schlechte Note in F, L oder E ist dabei nicht automatisch ein Ausschließungsgrund. Ob sie Ausdruck von Desinteresse ist oder ein Grund für die Förderungsmaßnahme einer Auslandsfahrt sein kann, entscheidet der Fachlehrer in Rücksprache mit dem Klassenlehrer. c) Proportionale Aufteilung nach Jungen/Mädchen; Proportional heißt hier, dass sich bei der Entscheidung wie viele Jungen und Mädchen ausgewählt werden, nach den Möglichkeiten im Gastland gerichtet wird. Sollte dies nicht notwendig sein, richtet sich die Entscheidung ungefähr nach dem Verhältnis der angemeldeten Mädchen und Jungen. d) Bevorzugte Berücksichtigung von Erstteilnehmern bei Auslandsfahrten (Fahrten nach Cittadella werden hierbei nicht mitgerechnet); e) Proportionale Berücksichtigung nach den Anmeldungen aus Parallelklassen; f) Prinzipielle Bereitschaft und Motivation, sich auf einen Austauschpartner, seine Familie und das neue kulturelle Umfeld einzulassen; Die Reihenfolge der Kriterien entspricht einer ungefähren Rangordnung, ohne dass dies streng hierarchisch festgelegt wäre. Wenn nach Berücksichtigung dieser Kriterien mehr Bewerber als freie Plätze verbleiben, entscheidet das Los. Beschlossen von der Schulkonferenz am 7.04.2011 gez. Uwe Bettscheider |








